14 % Prämie
In Österreich ansässige Unternehmen können für Aufwendungen in eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung eine Prämie in Höhe von 14% der gesamten Forschungsaufwendungen eines Wirtschaftsjahres geltend machen.
Zur Geltendmachung der Prämie stellt ein Unternehmen nach Ablauf des Wirtschaftsjahres einen Antrag ans zuständige Finanzamt und beantragt zusätzlich ein Gutachten bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). In diesem Gutachten werden die eingereichten Forschungsschwerpunkte, die jeweils mit maximal 3000 Zeichen beschrieben werden, auf deren Förderwürdigkeit geprüft.
Häufig kommt es vor, dass eingereichte Projekte seitens der FFG als nicht förderwürdig begutachtet werden.
Dies ist meist der Tatsache geschuldet, dass alle relevanten Projektinformationen unabhängig von der Projektgröße auf nur 3000 Zeichen zusammengefasst werden müssen.
Sollte es zu einer Ablehnung kommen, besteht der verfahrensrechtliche Anspruch auf Mitsprache in Form einer Stellungnahme vor dem zuständigen Finanzamt.
Herausforderung bei der Antragstellung
Generell ist die Beschreibung umfangreicher Projekte in nur 3000 Zeichen eine große Herausforderung. Kommt es zu einer Ablehnung, da für die FFG in dieser Kurzbeschreibung die formalen Kriterien für Forschung und Entwicklung nicht erkennbar sind, besteht die Möglichkeit, Projektinhalte in einer Stellungnahme ausführlicher darzulegen.