Sollten Projekte in Frage kommen, beraten wir Sie bei der Dokumentation der relevanten Projektinhalte.

Dies ist abhängig von der Projektgröße eine detaillierte Beschreibung der F&E-Inhalte auf durchschnittlich 10-15 Seiten (inkl. Bilddokumentation).
Dies ist nötig, da im Rahmen der Forschungsprämie eine erhöhte Mitwirkungs-, Beweisbeschaffungs- und Beweisvorsorgepflicht besteht.

Das bedeutet, dass Abgabepflichtige bei Inanspruchnahme dieser steuerlichen Begünstigung verpflichtet sind, aktiv an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken und die notwendigen Beweismittel

  • detaillierte Projektbeschreibungen
  • Projektpläne
  • Protokolle
  • Testergebnisse
  • Prototypen- und Entwicklungszeichnungen
  • Daten und Analysen

vorzulegen.

Parallel beraten wir Sie bei der Dokumentation der einreichbaren Projektkosten.
Aus der umfangreichen Projektdokumentation erstellt unser Team anschließend einen Antragsentwurf.